Bürgergeld: Alleinstehende sollen zur Vollzeitarbeit verpflichtet werden
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Bürgergeld: Alleinstehende sollen zur Vollzeitarbeit verpflichtet werden . GegenHartz .
https://youtu.be/ppA4H3UM-QU . https://www.gegen-hartz.de/?p=211141
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Bürgergeld-Reform: Mehr Druck, weniger Spielraum
Das Bundesarbeitsministerium plant mit dem „Dreizehnten Gesetz zur Änderung des SGB II“ eine deutliche Verschärfung der Regeln für Bürgergeld-Empfänger. Ziel sei es, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und die Erwerbsarbeit zu stärken – in der Praxis bedeutet das jedoch vor allem mehr Kontrolle und Zwang.
Vollzeitpflicht für Alleinstehende
Künftig sollen alleinstehende Leistungsbeziehende verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten. Der neue § 2 SGB II verlangt, dass Leistungsberechtigte ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen – was faktisch eine Vollzeitpflicht bedeutet.
Selbstständige unter Druck
Auch Selbstständige geraten stärker ins Visier: Wer nach einem Jahr noch Bürgergeld bezieht, muss eine „Zumutbarkeitsprüfung“ durchlaufen. Verdient die Selbstständigkeit zu wenig, kann das Jobcenter verlangen, eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen – notfalls gegen den eigenen Willen. Kritiker sehen darin einen schleichenden Rückbau der geförderten Selbstständigkeit und einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Härtere Sanktionen
Jobcenter sollen Verpflichtungen künftig schneller per Verwaltungsakt durchsetzen können. Bei Arbeitsverweigerung drohen strenge Sanktionen bis hin zur vollständigen Streichung des Regelbedarfs. Nur die Miete würde dann noch direkt an den Vermieter überwiesen.
Kritik: Gesetz an der Realität vorbei
Die Reform geht von einem Arbeitsmarkt aus, der in vielen Regionen so gar nicht existiert – es fehlt an passenden Stellen, an Qualifizierungsangeboten und an Rücksicht auf gesundheitliche oder soziale Einschränkungen. Besonders betroffen sind Solo-Selbstständige, Menschen mit gesundheitlichen Problemen und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien.
Fazit
Was als Maßnahme zur Aktivierung gedacht ist, droht zum Instrument der Disziplinierung zu werden. Die Balance zwischen Fördern und Fordern kippt weiter zugunsten des Zwangs. Die Reform setzt auf maximale Arbeitsverfügbarkeit statt auf individuelle Lebensrealitäten – und könnte gerade diejenigen treffen, die eigentlich Unterstützung brauchen.
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